Apotheke
Autor : Thomas Otzen
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Der Begriff "Apotheke" stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel
wie Aufbewahrungsort, Arzneiniederlage. Heute versteht man in
Deutschland unter einer Apotheke einen Ort, an dem Arzneimittel
abgegeben werden. Die Eigenherstellung in der Apotheke hat in der
Gegenwart nicht mehr den hohen Stellenwert vergangener Zeiten, da sie
von industrieller
Fertigung verdrängt wurde.
Zu den - sogar gesetzlich
verankerten - Aufgaben von Apothekerinnen und Apothekern in der
heutigen Zeit
gehört es vordringlich, über das Arzneimittel zu
beraten, über Nebenwirkungen aufzuklären und
mögliche Wechselwirkungen verschiedener Arzneistoffe
untereinander aufzudecken.
Das bekannteste Symbol für eine Apotheke in Deutschland ist
trotz
inzwischen durchaus verbreiteter anderer Logos immer noch das rote
geschwungene A. Die weiße Grafik in dem A symbolisiert eine
Esculapnatter am Esculapstab, dem Zeichen der Ärzte. Asklepios
ist
in der griechischen Mythologie der Gott der Heilkunde, die
wiederkehrende Häutung der Schlange galt als Zeichen der
Veränderung und Erneuerung des Körpers.
Zum Führen einer Apotheke in Deutschland bedarf es einer
sogenannten Betriebserlaubnis, die durch zuständige
Behörden
der Bundesländer ausgestellt wird. Um eine solche Erlaubnis
erhalten zu können, bedarf es einiger
Grundsätzlichkeiten wie
etwa der Approbation als Apotheker und einer deutschen
Staatsbürgerschaft.
Seit einigen Jahren ist in Deutschland der Versandhandel mit
Arzneimitteln als die Gründung von bis zu drei Filialapotheken
erlaubt. Das Fremdbesitzverbot hingegen hat weiterhin Bestand.